
Kindererziehungszeiten
Für die ersten 48 Monate nach der Geburt eines Kindes (60 Monate bei Mehrlingsgeburten) übernimmt der Bund eine fiktive Beitragsgrundlage, die automatisch am Pensionskonto gutgeschrieben wird. Diese Zeiten müssen in der Regel nicht separat beantragt werden, sofern Familienbeihilfe bezogen wurde und die Meldung an die PVA erfolgt ist. Fehlende oder unvollständige Erziehungszeiten lassen sich über einen Antrag auf Feststellung nachtragen. Ein Nachkauf im klassischen Sinn ist hier meist nicht nötig, eine Korrektur der erfassten Zeiten aber sehr wohl relevant.
