Nahaufnahme von Pensionskonto-Unterlagen auf einem Schreibtisch

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Der Pensionskontoauszug, Zahl für Zahl erklärt.

Jedes Jahr verschickt die Pensionsversicherungsanstalt einen Kontoauszug an Millionen Berufstätige in Österreich. Die wenigsten wissen, was hinter Begriffen wie Kontogutschrift, Aufwertungsfaktor oder Teilgutschrift steckt. Diese Seite ordnet die Zahlen ein, Schritt für Schritt, ohne Fachjargon und ohne Produktverkauf.

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Pensionskontoauszug und Unterlagen auf einem aufgeräumten Schreibtisch, von oben fotografiert

Diese Inhalte basieren ausschließlich auf öffentlich zugänglichen Informationen der Pensionsversicherungsanstalt und des Sozialministeriums. Sie ersetzen keine individuelle Beratung, keine Auskunft der PVA und keinen Vorsorgeprodukt-Vergleich.

Öffentliche Quellen Keine Beratung Keine Produktempfehlung

Was ist die Kontogutschrift?

Im österreichischen Pensionskonto wird für jedes Kalenderjahr, in dem Beiträge geleistet wurden, eine sogenannte Kontogutschrift ermittelt. Sie entspricht 1,78 % der jährlichen Beitragsgrundlage, also jenes Einkommens, von dem Pensionsversicherungsbeiträge abgeführt wurden. Dieser Prozentsatz wird als Kontoprozentsatz bezeichnet und ist gesetzlich festgelegt.

Die Kontogutschrift eines einzelnen Jahres sagt für sich genommen wenig aus. Erst durch die jährliche Aufwertung mit einem Aufwertungsfaktor und die Summierung über das gesamte Erwerbsleben entsteht daraus ein aussagekräftiger Wert. Wer den Kontoauszug liest, sieht diese Einzelbeträge Jahr für Jahr aufgelistet, oft ohne Erklärung, was mit ihnen weiter geschieht.

Neben Erwerbstätigkeit fließen auch bestimmte Ersatzzeiten in die Berechnung ein, etwa Zeiten des Kinderbetreuungsgeldbezugs, Präsenz- oder Zivildienst sowie Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs. Für diese Zeiten übernimmt teilweise der Bund die fiktive Beitragsgrundlage.

Person untersucht Kontoauszug-Dokumente mit einer Lupe am Schreibtisch

Wie sich die Gesamtgutschrift zusammensetzt

Die Gesamtgutschrift ist die Summe aller aufgewerteten Kontogutschriften seit Kontoeröffnung. Vier Faktoren bestimmen ihre Höhe.

01

Jährliche Beitragsgrundlage

Die Basis jedes Jahres ist das beitragspflichtige Einkommen, begrenzt durch die jeweils gültige Höchstbeitragsgrundlage. Selbstständige, unselbstständig Beschäftigte und Zeiten mit Ersatzzeiten werden unterschiedlich berücksichtigt.

02

Kontoprozentsatz von 1,78 %

Aus der Beitragsgrundlage wird die Kontogutschrift des jeweiligen Jahres errechnet. Dieser Satz gilt einheitlich, unabhängig von Alter, Branche oder Geschlecht.

03

Jährliche Aufwertung

Damit ältere Gutschriften nicht an Wert verlieren, werden sie jedes Jahr mit einem Aufwertungsfaktor angepasst, der sich an der Einkommensentwicklung orientiert. Der Auszug zeigt sowohl den ursprünglichen als auch den aufgewerteten Betrag.

04

Summierung zur Gesamtgutschrift

Alle aufgewerteten Jahresgutschriften ergeben zusammen die Gesamtgutschrift am Pensionskonto. Geteilt durch 14 und multipliziert mit zwölf ergibt sich daraus eine überschlägige monatliche Bruttopension zum Stichtag der Kontoerstellung.

„Der Kontoauszug zeigt eine Momentaufnahme, keine Prognose. Jede neue Beitragszahlung, jede nachgekaufte Zeit verändert das Bild im Folgejahr erneut.“

Aus öffentlich zugänglichen Erläuterungen zur Kontoerstinformation der PVA

Kindererziehungszeiten und Studienzeiten

Zwei Situationen sorgen im Kontoauszug regelmäßig für Rückfragen: Zeiten der Kindererziehung und Zeiten des Studiums. Beide wirken sich unterschiedlich auf die Gesamtgutschrift aus, und beide lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich berücksichtigen.

Vater sitzt mit Kleinkind am Boden und schaut gemeinsam ein Buch an

Kindererziehungszeiten

Für die ersten 48 Monate nach der Geburt eines Kindes (60 Monate bei Mehrlingsgeburten) übernimmt der Bund eine fiktive Beitragsgrundlage, die automatisch am Pensionskonto gutgeschrieben wird. Diese Zeiten müssen in der Regel nicht separat beantragt werden, sofern Familienbeihilfe bezogen wurde und die Meldung an die PVA erfolgt ist. Fehlende oder unvollständige Erziehungszeiten lassen sich über einen Antrag auf Feststellung nachtragen. Ein Nachkauf im klassischen Sinn ist hier meist nicht nötig, eine Korrektur der erfassten Zeiten aber sehr wohl relevant.

Studentin mit Rucksack geht über einen Campus in Wien, Universitätsgebäude im Hintergrund

Studienzeiten nachkaufen

Zeiten eines Studiums zählen nicht automatisch als Versicherungszeit. Wer sie berücksichtigen möchte, kann sie im Rahmen der Selbstversicherung nachkaufen, üblicherweise begrenzt auf die gesetzliche Mindeststudiendauer je Studienabschnitt. Die Kosten richten sich nach einem festgelegten Beitragssatz und dem Zeitpunkt des Antrags, ein früherer Nachkauf ist regelmäßig günstiger als ein später. Die PVA und die zuständigen Versicherungsträger stellen dazu individuelle Berechnungen aus, die auf Anfrage angefordert werden können.

Wo der Kontoauszug online abrufbar ist

Der jährliche Papierauszug wird seit einigen Jahren nur noch an bestimmte Altersgruppen automatisch verschickt. Der vollständige, laufend aktualisierte Kontoauszug steht jederzeit online zur Verfügung, über das Serviceportal Meine SV der österreichischen Sozialversicherung.

Der Zugang erfolgt über ID Austria (vormals Handysignatur) oder, für einzelne Funktionen, über eine Registrierung mit Sozialversicherungsnummer. Nach der Anmeldung lässt sich die aktuelle Kontoinformation als PDF herunterladen, inklusive Aufschlüsselung aller Beitragsjahre, Ersatzzeiten und der daraus berechneten Gesamtgutschrift.

Wer keinen Zugang zu ID Austria hat, kann den Auszug schriftlich oder persönlich bei jeder Landesstelle der PVA anfordern. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle finden sich auf der Website der Pensionsversicherungsanstalt.

Frau prüft am Laptop online ihren digitalen Pensionskontoauszug

Weitere Kennzahlen am Kontoauszug

Kontoerstgutschrift

Wert aller Versicherungszeiten vor dem 1. Jänner 2014, umgerechnet in einen einmaligen Startbetrag am neuen Pensionskonto.

Aufwertungsfaktor

Jährlich festgelegter Faktor, der ältere Kontogutschriften an die aktuelle Einkommensentwicklung anpasst.

Teilgutschrift

Separater Ausweis von Zeiten mit Bundesbeitrag, etwa Kindererziehung oder Präsenzdienst, innerhalb der Jahresgutschrift.

Kontoerstinformation

Erstmalige, umfassende Aufstellung aller erfassten Zeiten, die bei Kontoeröffnung einmalig zugestellt wird.

Wo Sie uns erreichen

Die redaktionelle Anlaufstelle dieses Informationsportals befindet sich in Wien. Für inhaltliche Rückfragen zu den veröffentlichten Erklärungen steht das Kontaktformular zur Verfügung. Individuelle Kontoauskünfte erteilt ausschließlich die Pensionsversicherungsanstalt selbst.

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Ungargasse 59-61
1030 Wien, Österreich

Telefon

+43 1 71098000

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Fragen zu einem konkreten Begriff am Kontoauszug?

Schreiben Sie uns, welcher Abschnitt des Auszugs unklar ist. Wir ordnen die öffentlich verfügbaren Informationen dazu ein, unabhängig und ohne Produktinteresse.

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